Sprachtherapie für Kinder und Jugendliche

– privat und alle Krankenkassen –

Gemeinsam zur besseren Kommunikation!

Wir helfen Kindern und Jugendlichen, die z. B. Schwierigkeiten beim Sprechen oder Verstehen, Schlucken oder Stimmgebrauch haben. Wir sind Expert:innen für Sprache und Kommunikation.

Wer braucht Sprachtherapie?

Nach ärztlicher Verordnung werden vorrangig folgende Störungsbilder behandelt:

  • Entwicklungsstörungen
  • Merkfähigkeitsstörungen
  • Sprachentwicklungsstörungen 
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen / AVWS
Zusammenhang von Sprachtherapie und Lerntherapie

Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache bei Kindern kennzeichnen sich durch Abweichungen vom typischen Muster des Spracherwerbs, die bereits in frühen Entwicklungsphasen feststellbar sind. Wichtig zu beachten ist, dass diese Störungen nicht auf direkte neurologische Erkrankungen, Beeinträchtigungen des Sprachflusses, sensorische Defizite (wie Hörverlust), eine verminderte Intelligenz oder spezifische Umweltfaktoren zurückzuführen sind.

Solche sprachlichen Entwicklungsstörungen können verschiedene Auswirkungen haben:

Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten: Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen haben oft auch Probleme beim Erwerb von Lese- und Schreibfähigkeiten. Diese Schwierigkeiten sind meistens sekundär und resultieren aus den grundlegenden sprachlichen Beeinträchtigungen.

Zwischenmenschliche Beziehungen: Die Beeinträchtigung der Sprachfähigkeiten kann auch die sozialen Interaktionen und Beziehungen der Kinder beeinflussen. Schwierigkeiten beim Ausdrücken von Gedanken und Gefühlen oder beim Verstehen anderer können zu Herausforderungen in der sozialen Kommunikation führen.

Emotionale und Verhaltensprobleme: Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen können auch im emotionalen Bereich und im Verhalten Beeinträchtigungen zeigen. Dies kann aus Frustration über die eigenen Kommunikationsschwierigkeiten oder aus Reaktionen auf die Reaktionen anderer auf ihre Sprachprobleme resultieren.

Die Diagnose und Behandlung erfordert in der Regel eine multidisziplinäre Herangehensweise, die u. a. Sprachtherapie und Lerntherapie umfassen kann. Es ist wichtig, dass diese Kinder frühzeitig erkannt und unterstützt werden, um ihre Entwicklungschancen zu maximieren und die sekundären Auswirkungen zu minimieren.

Sprachtherapie (Logopädie):

  • Diese Therapieform ist auf die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausgerichtet.
  • Sie ist angezeigt, z. B. bei Menschen mit Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsstörungen, Stimmstörungen und neurologisch bedingten Sprachproblemen.
  • Die Sprachtherapie befasst sich mit der direkten Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und zielt darauf ab, die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern.
  • Die Kosten für Sprachtherapie werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Lerntherapie:

  • Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen, wie Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung.
  • Die Lerntherapie zielt darauf ab, individuelle Lernstrategien zu entwickeln, die kognitiven Fähigkeiten zu stärken und das Selbstbewusstsein im Lernprozess zu fördern.
  • Sie beinhaltet in der Regel keine direkte Sprachförderung, sondern konzentriert sich auf den Erwerb und die Verbesserung von Fertigkeiten, die für das Lernen notwendig sind.
  • Die Kosten für die Lerntherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie müssen oft privat getragen oder über spezielle Förderprogramme bzw. Bildungs- und Teilhabepakete finanziert werden. In einigen Fällen kann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erfolgen.

Kostenübernahme (privat und alle Krankenkassen)

Sprachtherapie wird per ärztlicher Heilmittelverordnung (Rezept) durchgeführt. 

  • Die Kosten für Sprachtherapie werden von den Krankenkassen übernommen.
  • Privat- & Beihilfe-Versicherungen übernehmen – je nach Vertrag – die Kosten.
  • Selbstzahler:innen benötigen keine ärztliche Verordnung.

Sobald Ihre Anmeldung und die Verordnung vorliegen, bieten wir Ihnen zeitnah einen Ersttermin an.

Mögliche Diagnosen

In der Regel handelt es sich hierbei um ärztliche Diagnosestellung aus dem Bereich Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache SP1/SP2/SP3 (F80.- – F80.9)

Beispiel:

  • Mögliche Verdachtsdiagnose: Störungen der Sprache vor Abschluss der Sprachentwicklung
  • Indikationsschlüssel: SP1
  • Logopädische Diagnose: SES bei Entwicklungsstörung
    • F80.- Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache oder
    • F80.1 Expressive Sprachstörung
    • F80.8 Sonstige Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache
  • Mögliche Leitsymptome: eingeschränkter akt./pass. Wortschatz, Wortfindungsstörung, Dysgrammatismus, Störung der Diskrimination, Selektion und Bildung von Sprachlauten, Störung der auditiven Merkspanne, Störung der Motorik und motorischen Koordination bei Respiration, Phonation und Artikulation
  • Behandlungseinheiten: i. d. R. 10 Termine je 45 Minuten

Weitere Infos: https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2018/block-f80-f89.htm

Ablauf

Kontaktaufnahme:
Klicken Sie hier, um Kontakt aufzunehmen.

Anamnesegespräch:
Wir führen mit Ihnen ein Gespräch, um herauszufinden, was die besonderen Bedürfnisse sind und wie wir am besten helfen können.

Diagnostikphase:
Wir führen verschiedene Tests durch, um einen individuellen Förderplan zu erstellen.

Auswertungs- / Beratungsgespräch:
Nach den Tests besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen.

Interventionen:
Unsere Hilfe wird auf die individuellen Stärken und Fähigkeiten ausgerichtet.