Lerntherapie für Kinder und Jugendliche

Integrative Lerntherapie für mehr Erfolg & Selbstvertrauen!

Wir helfen Kindern und Jugendlichen, die beim Lernen Schwierigkeiten haben. Das können z. B. Probleme beim Lesen, (Recht-)Schreiben oder Rechnen sowie Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme sein.

Wer braucht Lerntherapie?

Wir helfen Ihnen bei …

  • LRS / Legasthenie / Lese-Rechtschreib-Störung
  • Rechenstörung / Rechenschwäche / Dyskalkulie
  • AD(H)S / Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-)Störung
  • Automatisierungsstörungen beim Lernen
  • schulischen Leistungsproblemen
  • Hochbegabung / Underarchievement
  • Problemen im Lern- und Arbeitsverhalten
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Aufmerksamkeitsschwierigkeiten
  • Störungen der exekutiven Leistungen

Manche Kinder wissen nicht genau, wie sie am besten lernen können. Wir helfen ihnen dabei, die richtige Methode zu finden.

Diese Kinder geben sich oft viel Mühe beim Lernen, erreichen aber nicht immer die Ergebnisse, die sie sich wünschen. Das kann frustrierend sein.

Manchmal führt das zu einem Teufelskreis, der sich auf andere Schulfächer auswirken kann und dazu führt, dass die Kinder die Motivation am Lernen verlieren und eine Schulunlust entwickeln. Das kann das Selbstvertrauen der Kinder sehr beeinträchtigen und die ganze Familie belasten.

Zusammenhang von Lerntherapie und Sprachtherapie

Die Diagnose und Behandlung erfordert in der Regel eine multidisziplinäre Herangehensweise, die u. a. Sprachtherapie und Lerntherapie umfassen kann. Es ist wichtig, dass diese Kinder frühzeitig erkannt und unterstützt werden, um ihre Entwicklungschancen zu maximieren und die sekundären Auswirkungen zu minimieren.

Lerntherapie:

  • Sie richtet sich an Kinder und Erwachsene mit Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen, wie Lese-Rechtschreib-Störung oder Rechenstörung.
  • Die Lerntherapie zielt darauf ab, individuelle Lernstrategien zu entwickeln, die kognitiven Fähigkeiten zu stärken und das Selbstbewusstsein im Lernprozess zu fördern.
  • Sie beinhaltet in der Regel keine direkte Sprachförderung, sondern konzentriert sich auf den Erwerb und die Verbesserung von Fertigkeiten, die für das Lernen notwendig sind.
  • Die Kosten für die Lerntherapie werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie müssen oft privat getragen oder über spezielle Förderprogramme bzw. Bildungs- und Teilhabepakete finanziert werden. In einigen Fällen kann eine Kostenübernahme durch das Jugendamt im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erfolgen.

 Sprachtherapie (Logopädie):

  • Diese Therapieform ist auf die Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen ausgerichtet.
  • Sie ist angezeigt bei Menschen mit Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsstörungen, Stimmstörungen und neurologisch bedingten Sprachproblemen.
  • Die Sprachtherapie befasst sich mit der direkten Förderung der sprachlichen Fähigkeiten und zielt darauf ab, die Kommunikationsfähigkeit der Betroffenen zu verbessern.
  • Die Kosten für Sprachtherapie werden in der Regel von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Ablauf

Kontaktaufnahme:
Klicken Sie hier, um Kontakt aufzunehmen.

Anamnesegespräch:
Wir führen mit Ihnen ein Gespräch, um herauszufinden, was die besonderen Bedürfnisse sind und wie wir am besten helfen können.

Diagnostikphase:
Wir führen verschiedene Tests durch, um einen individuellen Förderplan zu erstellen.

Auswertungs- / Beratungsgespräch:
Nach den Tests besprechen wir die Ergebnisse mit Ihnen.

Nachteilsausgleichsempfehlungen:
Bei Bedarf erstellen wir ein Gutachten oder eine Empfehlung für die Schule.

Interventionen:
Unsere Hilfe wird auf die individuellen Stärken und Fähigkeiten ausgerichtet.

Kostenübernahme / Kostensätze

Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Lerntherapie nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die (anteiligen) Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus. Weitere Infos finden Sie hier: BVL

Unsere Kostensätze finden Sie hier.

Weitere Infos